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BD 1589 31.8.1940
Unfreiwillig frühzeitig Abgeschiedene .... Das unverdiente Schicksal derer, die wider ihren Willen sich zum Opfer bringen müssen für ungerechte Handlungsweise haßerfüllter Völker, wird nicht ungerächt bleiben, denn es muß gerechte Vergeltung finden, wenn Seelen durch Menschenverschulden um die ihnen gewährte Gnadenzeit der Verkörperung auf Erden gebracht werden und also nicht so ausreifen können, wie es bei langer Lebensdauer möglich ist. Es ist eine unverdiente Verkürzung des Erdenlebens, die ihnen zwar Befreiung bringt aus der Form, sie aber in einem unreifen Zustand ins Jenseits eingehen läßt. Es kann nun die Seele nur ihrem Reifezustand gemäß bedacht werden, sie muß in die Sphären eingehen, die ihrem Reifegrad entsprechen. Es versteht sich nun aber, daß ein solches Beenden des menschlichen Lebens in einer gewissen Zwangslage seine Sühne finden muß, denn es kann nichts ungesühnt bleiben, was unrecht ist vor Gott. Denn es steht niemandem zu, über das Leben eines Mitmenschen zu verfügen. Andererseits aber muß der Seele des Menschen die Möglichkeit gegeben werden, die auf Erden unterbrochene Selbsterlösung im Jenseits fortsetzen zu können. Und daher wird gerade jenen frühzeitig aus dem Leben Geschiedenen ein reiches Arbeitsfeld im Jenseits zugewiesen, so daß ihr Wille nur gut zu sein braucht, um entsprechend dem Erdenleben ihren Seelenzustand zur Höhe zu bringen. Wird der Entwicklungsgang der Seele durch fremde Schuld unterbrochen, so stehen dem Wesen im Jenseits die undenklichsten Möglichkeiten offen, um dennoch den Reifezustand erreichen zu können, wenn nur der Wille entsprechend rege ist und das Wesen zu Gott verlangt. Jedoch ist gerade bei einem frühzeitig aus dem Leben Geschiedenen die Gefahr sehr groß, daß sich die Seele nicht von der Erdensphäre zu trennen vermag, da sie diese verlassen hat, bevor sie den Hang zur Materie, zu allen irdischen Freuden, überwinden konnte. Und es ist die Gefahr sehr groß, daß sie die Gelegenheiten im Jenseits nicht nützet, weil sie noch zu sehr erdgebunden ist, sie aber ihren Willen selbst hingeben muß genau wie im Erdenleben, um nun den Gang der Höherentwicklung gehen zu können. Es kann ihr Wille auch nun nicht gewaltsam hingelenkt werden zur Höhe, es steht der Seele genau wie auf Erden frei, sich zu wenden aus eigenem Antrieb zur Höhe oder auch zur Tiefe, wenngleich sich zahllose Lichtwesen um eine solche Seele bemühen. Denen aber, die das frühe Ableben eines Menschen verschuldet haben, wird das Erdenleben in geistiger Beziehung wenig Erfolg eintragen, denn sie verdicken durch diese Schuld die Hülle ihrer eigenen Seele, und die Befreiung aus einer solchen Hülle ist äußerst schwierig, also wird der Mensch unsagbar zu kämpfen haben, will er sich von dieser großen Schuld frei machen, und sein Seelenzustand wird ein sehr niedriger sein, so auch er das Erdenleben verläßt, und im Jenseits wird er seine Schuld bitter büßen müssen .... Amen |
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