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BD 1877 5.4.1941
Selbstbestimmungsrecht .... Das Gesetz der Selbstbestimmung ist für das Wesenhafte von größter Bedeutung, denn es wurde ihm dadurch eine gewisse Freiheit zugebilligt, die erst ein Vollkommenwerden ermöglicht. Solange das Wesen unter dem Einfluß des Gegners Gottes steht, ist es von diesem völlig abhängig, sowohl in seiner Gesinnung wie in seiner Tätigkeit. Die Gesinnung wird immer gegen Gott gerichtet sein, wie die Tätigkeit gleichfalls stets dem göttlichen Willen widersprechen wird. Jedoch könnte das Wesen trotz seiner gegen Gott gerichteten Einstellung nicht zur Verantwortung gezogen werden, solange es zwangsmäßig der bösen Macht ausgeliefert wäre .... Erst die Freiheit des Willens rechtfertigt eine nachträgliche Verantwortung. Und so nahm Gott dem Gegner die Macht über das Wesenhafte und stellte es also frei in die geistige Welt und ließ ihm die freie Entscheidung für oder wider Ihn. Es sollte von keiner Seite einen Zwang verspüren, sondern Gott wollte, daß das Wesenhafte von selbst nach Ihm zurückverlangte, und gibt ihm daher auf Erden die äußerste Freiheit und auch Kenntnis über Sinn und Zweck des Erdenlebens, Vorteil und Nachteil einer falschen Einstellung. Er hält ihm die Freuden des Jenseits einerseits sowie den qualvollen Reuezustand andererseits vor, und Er will dem Wesenhaften dadurch selbst die Entscheidung leichtmachen, diese aber muß das Wesen selbst treffen. Sowie Gott dem Gegner die Macht nahm über die von dessen Willen erschaffenen Wesen, lockerte Er auch seine Macht diesen Wesenheiten gegenüber .... Er setzte die Wesenheiten in die Lage, sich frei entscheiden zu können, letzteres aber blieb ihnen selbst anheimgestellt. Und so ist es göttlicher Wille, daß nichts im Weltall in der Unfreiheit des Geistes sich befinde .... obzwar das Stadium des freien Willens im Menschen von Gott gelenkt wird, hat dies doch nichts mit seiner Selbstbestimmung zu tun. Die Seele, das Wesenhafte im Menschen, bleibt völlig frei und kann sich nun entscheiden für das Irdische, für die Materie, die Anteil ist des Bösen, weil sie das unerlöste Geistige in sich birgt .... oder auch für das Geistige in sich, das nach der feien Entscheidung die Verbindung eingeht mit dem lichtvollen Geist, der war von Ewigkeit. Jeglicher Zwang der Seele scheidet aus, und folglich kann man auch von einer Selbsterlösung sprechen, da eben dieser Wille, die freie Entscheidung, entweder Erlösung oder Gebundensein nach sich zieht. Und somit hat jedes Wesen die Verantwortung für sein Leben in der Ewigkeit selbst zu tragen, da es in völliger Freiheit sich wenden kann zu Gott, zum Ausgang seiner Kraft, oder auch zum Gegner Gottes, der seinen Gott-entgegen-gerichteten Willen tätig werden ließ bei der Erschaffung jener Wesenheiten .... Amen |
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