Bertha Dudde 1891 - 1965

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BD 2298 11.4.1942

Müßiggang ....
Geregelte Tätigkeit ....

Die geregelte Tätigkeit trägt ihren Segen in sich insofern, als sie den Menschen schützt vor den Lastern des Müßigganges. Es ist dies keineswegs bedeutungslos, denn für die Höherentwicklung der Seele ist der Müßiggang die größte Gefahr. Es ist gleichsam ein Rückversetzen in den Untätigkeitszustand, den das Wesenhafte im gebundenen Willen zu ertragen hatte im Anfangsstadium seiner Entwicklung .... also ein Mißbrauchen des freien Willens, der rege Tätigkeit zuläßt. Tätigkeit ist Leben, Untätigkeit Tod .... Es gibt also das Wesenhafte, die Seele, dem Zustand des Todes den Vorzug und bringt sich gleichzeitig in die Gefahr, den verschiedensten Lastern zu verfallen. Denn sowie der Mensch untätig ist, drängen sich die Begierden des Körpers vor, es will dieser dem Leben abgewinnen, was an irdischen Genüssen und Freuden nur möglich ist. Und es ist dies von größtem Schaden für die Seele.

Der Tätigkeitszustand dagegen ist nur dann eine Gefahr für die Seele, wenn der Mensch so materialistisch eingestellt ist, daß er durch seine Tätigkeit seine irdischen Güter vermehren will. Dennoch ist das Tätigsein ein Dienen .... Und somit erfüllt der Mensch unbewußt die Aufgabe, die ihm für die Erdenzeit zugewiesen ist. Denn wenngleich er diese dienende Tätigkeit ohne Liebe ausführt, so wird doch wieder die Materie in sich verändert, d.h. dem Geistigen in ihr zum Dienen verholfen durch die dauernde Umgestaltung, die jegliche Tätigkeit mit sich bringt .... sei es direkt oder indirekt durch lehrende Betätigung.

Und darum soll der Müßiggang aufs eifrigste bekämpft werden und der Mensch zu emsiger Tätigkeit angehalten werden, weil auf jeder Tätigkeit ein Segen ruht, solange sie nicht zum Schaden des Mitmenschen ausgeführt wird. Denn das ist wahre Liebe zum Menschen, ihn zu bewahren vor seelischem Rückgang. Die Härten des Erdenlebens sind nicht annähernd zu vergleichen mit dem Nachteil, welcher der Seele erwächst aus einem Erdenleben, in welchem aus scheinbarer Rücksichtnahme dem Menschen die Anforderungen ferngehalten werden, die in geregelter Tätigkeit bestehen. Es kann der Mensch nur durch letztere reifen, weil das Dienen ihm niemals erspart werden kann. Wer jedoch dienen will, der muß tätig sein .... Müßiggang aber scheidet ein Dienen aus, es nimmt vielmehr der Mensch dienende Tätigkeit für sich in Anspruch, die immer nur dem Dienenden zum Segen gereicht ....

Amen

 
 
 

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